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Wie werde ich zuge­lassen?

Vor dem Studi­um

Mas­ter of Health Admin­is­tra­tion

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Mas­ter of Health Admin­is­tra­tion

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Zulassungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes Hochschul­studi­um
  • zwei­jährige Beruf­sprax­is

Anerkennung Leistungspunkte (LP)

Ihr Erst­studi­um hat weniger als 240 LP? Leis­tungspunk­te kön­nen anerkan­nt wer­den durch Nach­weise über

  • Stu­di­en­leis­tun­gen, die in einem anderen Stu­di­en­gang erbracht wur­den, der nicht abgeschlossen sein muss
  • beru­fliche Qual­i­fika­tio­nen mit Entschei­dungs- und Managementkompetenzen/Leitungspositionen
  • (Projekt-)Management in ver­ant­wortlich­er Posi­tion
  • qual­i­fizierte Beruf­sprax­is bspw. in den Bere­ichen Gesund­heits­berichter­stat­tung, Con­trol­ling, Qual­itäts­man­age­ment
  • ver­ant­wortliche Tätigkeit­en im Bere­ich Gesundheitsförderung/BGM und Präven­tion, Arbeits- und Gesund­heitss­chutz
  • Teil­nahme an Maß­nah­men zur Per­son­alen­twick­lung, zur Fort- und Weit­er­bil­dung (wie z.B. Super­vi­sion, Führungskräfte­train­ing)
  • son­stige gle­ich­w­er­tige Qual­i­fika­tio­nen.

Bei entsprechen­den Nach­weisen kön­nen kumu­la­tiv bis zu max­i­mal 60 LP angerech­net wer­den.

Studierende, die weniger als 240 LP nach­weisen kön­nen, erhal­ten die Möglichkeit, weit­ere Stu­di­en­leis­tun­gen zu erbrin­gen und darüber die erforder­lichen Leis­tungspunk­te zu erwer­ben.